ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
VON
MERA - Beauty & Make-Up
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
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1. ALLGEMEINES
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Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit des Makeup Artists zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Makeup Artist und seinem Auftraggeber zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, sofort fällig.
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2. OPTIONEN
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Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit des Makeup Artists zu einem festgelegten Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.
3. FESTBUCHUNG/ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
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Eine Festbuchung stellt eine für den Makeup Artist und den Auftraggeber verbindliche Auftragserteilung dar. Im Falle einer Festbuchung steht dem Makeup Artist das vereinbarte Honorar auch dann in voller Höhe zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die der Makeup Artist nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird und dies nicht mindestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt wurde.
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Das Zustandekommen des Vertrages kann in Folge einer Festbuchung, entweder telefonisch, per E-Mail, Website oder per Whatsapp erfolgen. Diese Festbuchung beinhaltet auch die Terminreservierung für den Probetermin im Rahmen eines Brautpaketes.
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4. VERTRAGSPARTNER
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Der Vertrag kommt mit dem Auftraggeber und dem nachfolgendem Makeup Artist zustande:
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Melanie Rathai - MERA - Beauty & Make-Up
Jahnstr. 6, 63517 Rodenbach
Telefon: 0176 22344793
Mail: melanie.rathai@gmail.com
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5. VERTRAGSGEGENSTAND
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Der Vertrag gilt für alle auf der Website www.mera-beautyandmakeup.de angebotenen Dienstleistungen und nachträglich dazugebuchten Leistungen in mündlicher/fernmündlicher Form.
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6. FREMD- UND NEBENKOSTEN
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Bei einer Festbuchung hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten (z.B. Materialkosten, Requisiten, Stylingkosten, ggf. Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes des Makeup Artists nach den steuerlichen Vorschriften, Servicegebühren etc.) zu tragen.
Ansonsten ist der Makeup Artist nicht verpflichtet, seine Tätigkeit in dem vereinbarten Umfang zu erbringen. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist der Makeup Artist berechtigt, zusätzlich von ihm erbrachte Tätigkeit sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
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7. PREISE- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
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Die Preise für die Dienstleistungen sind der aktuellen Paket- und Service-Seite der Website www.mera-beautyandmakeup.de zu entnehmen. Sollte ein Brautstyling-Paket inklusive Probe gebucht werden, ist am Tag des Probetermin eine Anzahlung in bar zu begleichen. Diese beläuft sich auf 50% des Paketpreises und ist in bar zu zahlen.
Der restliche Rechnungsbetrag (Fahrtkosten, zusätzliche Stylings oder Kosten für die Anfahrt) ist am Tag der endgültigen Leistungserbringung (Hochzeit) fällig.
Zusätzliche Kosten werden für Fahrtwege erhoben. Hier wird ab einem Umkreis von 20km 0,80 Cent pro jeden weiteren gefahrenen Kilometer in Rechnung gestellt.
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8. AUFTRAGSSTORNIERUNGEN UND AUSFALLHONORAR
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Die Lösung vom Vertrag, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist bei Festbuchungen nur aus wichtigem Grund möglich. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, oder annulliert der Auftraggeber einen Auftrag später als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin, ohne dass der Makeup Artist dies zu vertreten hat, steht ihm das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn der Make-up Artist mit der Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistung begonnen hat. Wird die Buchung storniert, gelten folgende Regeln:
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bis 3 Tage vor Termin: 100%
bis 7 Tage vor Termin: 75%
bis 14 Tage vor Termin: 50%
bis 21 Tage oder länger vor Termin : 25%
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Sollte der Make-up Artist seine Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird der Makeup Artist sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden.
Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet der Makeup Artist in diesem Falle nicht.
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9. SONDERREGELUNG BRAUTSTYLING
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Die Braut hat binnen 24 Stunden nach dem Probetermin Zeit die Buchung zu stornieren sofern sie triftige Gründe für ein Nichtgefallen hat. In diesem Fall fallen keine weitere Kosten (außer die des Probetermins, d.h. 50% des Pakets HAPPY BRIDE I bzw. 75€) an. Bei allem über 24 Stunden gelten die normalen Staffelungen. Entscheidet die Kundin nach dem Probestyling, das Styling am Hochzeitstag nicht zu buchen so steht dem Makeup Artisten dennoch die vollständige Vergütung des Honorars für den Probetermin (50% des Pakets HAPPY BRIDE I bzw. 75€) sowie die evtl. angefallenen Fahrtkosten zu. Eine bereits geleistete Anzahlung wird nicht erstattet.
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10. ZUSATZREGELUNG BRAUTSTYLING:
Umbuchungen & Stornierungen wegen „Corona“
Wird ein Styling bzw. die Hochzeit verschoben, weil die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen es nicht anders zulassen (Lockdown, Schließung der Location, Kontaktbeschränkung etc.) so besteht grundsätzlich die Möglichkeit auf einen späteren Termin umzubuchen.
Sollte der gebuchte Makeup Artist am neuen Termin nicht verfügbar sein, wird nach Absprache mit der Braut ein anderer Makeup Artist aus dem Team den Auftrag übernehmen.
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11. HAFTUNG
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Der Makeup Artist übernimmt keine Haftung für Dritten zugefügte Personen- und Körperschäden und auch nicht für Schäden, die aus der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptleistungspflicht herrühren – sofern sie nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln beruhen. Der Makeup Artist übernimmt keine Haftung für mögliche allergische Reaktionen, die während oder nach der Dienstleistung durch die verwendeten Produkte auftreten.
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12. NAMENSNENNUNG
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Der Makeup Artist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher. Bei Verstoß gegen diese Nennungsverpflichtungen ist ein Aufschlag von 100% auf das vereinbarte Honorar des Makeup Artists zu zahlen.
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13. VERJÄHRUNG
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Sämtliche vertraglichen Ansprüche des Auftraggebers gegen den Makeup Artist verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Unberührt davon bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
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14. VERWENDUNG VON BILDMATERIAL
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Der Makeup Artist ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch den Makeup Artist einverstanden ist/sind.
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15. URHEBER & RECHTEÜBERTRAGUNG
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Der Makeup Artist ist ausschließlicher Inhaber sämtlicher Eigentums-, Urheber- und sonstiger Schutzrechte an den von ihm übersandten sowie übergebenen Arbeitsproben in Form von Portfolios, Fotografien, analogen und digitalen Datenträgern etc. Diese Arbeitsproben des Makeup Artist dürfen ohne vorherige Genehmigung nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind an den Makeup Artist zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Arbeitsproben steht dem Auftraggeber nicht zu. Es fällt nicht in den Verantwortungs- und Aufgabenbereich des Makeup Artists, urheberrechtliche Nutzungsrechte für die Verwendung von Requisiten zu prüfen bzw. entsprechende Nutzungsrechte einzuholen. Diese Aufgabe hat der Auftraggeber zu übernehmen. Der Auftraggeber erwirbt, soweit nicht anders vereinbart, kein Eigentum an den zur Verfügung gestellten Materialien und Requisiten. Die aus der Übertragung der Rechte auf Dritte resultierenden Ansprüche des Auftraggebers werden bereits jetzt in Höhe der zwischen dem Makeup Artist und dem Auftraggeber vereinbarten Honorare sowie etwaig entstehender Honorarnebenkosten und sonstigen Entgelte an den Makeup Artist abgetreten. Der Auftraggeber ist berechtigt, die an den Makeup Artist abgetretene Forderung von Dritten im eigenen Namen für Rechnung des Makeup Artists einzuziehen. Er hat den eingezogenen Betrag innerhalb von sieben Tagen nach Eingang bei ihm an den Make-up Artist auszuzahlen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Aufrechnung mit vom Makeup Artist bestrittenen bzw. nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu erklären. Der Auftraggeber ist ferner nicht berechtigt, seine ihm gegen den Makeup Artist zustehenden Forderungen und Rechte an Dritte abzutreten bzw. zu übertragen. Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Honorar in Höhe des fünffachen vereinbarten Honorars fällig.
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16. MÄNGELANSPRÜCHE
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Sofern die Dienstleistung mit Mängeln behaftet ist, ist dieses unverzüglich und direkt im Anschluss des Styligs zu melden, um dem Makeup Artist die Möglichkeit einzuräumen, korrigierend und zur Zufriedenheit des Kunden einzuwirken. Spätere Beanstandung und Rückforderung des Honorars sind nichtig.
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17. KOMMUNIKATION
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Die Kommunikation erfolgt neben der Website, zusätzlich durch Kommunikationskanäle wie Whatsapp, E-Mail, Telefon, Facebook oder Instagram. Es wird darauf hingewiesen, dass einige dieser Kommunikationskanäle nicht unter die EU-DSGVO fallen und der Datenschutz in den USA im Vergleich zur EU erhebliche Mängel aufweist. möchte darauf
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18. SALVATORISCHE KLAUSEL
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Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Makeup Artists.